Als Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht helfen wir Ihnen gerne weiter
Sie haben sich getrennt und Ihnen steht eine Scheidung bevor? Sie haben Fragen bezüglich Unterhalt? Sie haben Kinder und möchten Punkte, wie Sorgerecht oder Umgangsrecht regeln? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt aus Hannover haben wir uns auf das Familienrecht spezialisiert. Seit über 10 Jahren vertreten wir erfolgreich unsere Mandaten bei Trennung/ Scheidung, Unterhaltsfragen und Kindschaftssachen wie Sorgerecht und Umgangsrecht.
Gerne beraten & vertreten wir Sie bei
Scheidung
⦁ Scheidungsverfahren
⦁ Vermögensaufteilung
⦁ Zugewinnausgleich
Unterhalt
⦁ Ehegattenunterhalt
⦁ Nachehelicher Unterhalt
⦁ Kindesunterhalt
Kinder
⦁ Sorgerecht
⦁ Umgangsrecht
⦁ Besuchsrecht
Scheidung
Ihre Ehe kriselt und Sie denken über eine Scheidung nach? Vielleicht leben Sie schon getrennt von Ihrem Ex-Partner und fragen sich, wie Sie weiter verfahren sollen? Dann sollten Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Gerne vertreten wir Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bundesweit und beantworten Ihnen all Ihre Fragen zum Thema Scheidung.
Unterhalt
Durch eine Scheidung verändern sich einige zentrale Dinge im Leben eines Ex-Paares. Auch in finanzieller Hinsicht gehen beide Partner nun getrennte Wege. So stellt sich bei jeder Scheidung die Frage, ob und wie viel Unterhalt dem Ehegatten oder etwaigen gemeinsamen Kindern zusteht.
Wenden Sie sich bei Unterhaltsfragen (Ehegattenunterhalt, Nachehelicher Unterhalt & Kindesunterhalt) frühzeitig an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht und lassen Sie sich umfassend beraten.
Kinder
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht stellen ein wichtigen Teilgebiet des Familienrechts dar. Hierbei sollte stets das Wohle des Kindes im Mittelpunkt stehen. Streitigkeiten in diesem Bereich sollten stets mit größter Sorgfalt und viel Fingerspitzengefühl gehandhabt werden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten und vertreten wie Sie gerne bei allen Fragen und Anliegen rund um das Thema Sorgerecht und Umgangsrecht.
FAQ Familienrecht
Als Rechtsanwalt für Familienrecht sind wir nicht nur mit der Beratung und Vertretung in Bezug auf Scheidungen mit und ohne Auslandsbezug und die Regelung von Scheidungsfolgen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn, Ehegattenunterhalt und Wohnungszuweisung beschäftigt, sondern helfen Ihnen auch weiter bei Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Betreuungsunterhalt des nichtehelichen Elternteils, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vaterschaft weiter. Wir berechnen alle familienrechtlichen Unterhaltsansprüche und Ansprüche auf Ausgleich des Zugewinns.
Rechtzeitige Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt sichert Ihre Ansprüche im Familienrecht.
Damit eine Scheidung gemäß dem Familienrecht vollzogen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist eine Trennung der Noch-Ehepartner von mindestens einem Jahr erforderlich. Getrennte Wohnungen sind laut Familienrecht dafür nicht Voraussetzung. Nach geltendem Familienrecht prüfte das Familiengericht das Scheitern der Ehe. Es hört beide Ehegatten dazu an, seit wann getrennt leben besteht, ob die Ehegatten sich vorstellen können besteht, dass die eheliche Lebensgemeinschaft wiederaufgenommen wird und ob die Ehegatten geschieden werden wollen. In Zeiten von Corona lässt es das Familienrecht zu, dass eine solche Anhörung auch im schriftlichen Verfahren stattfindet. Nach unserer Erfahrung als Rechtsanwalt empfinden die meisten Mandanten dies angenehm.
Über die Folgen der Scheidung sollten sich beide Partner mit Rechtsanwalt einig sein – zu erwähnen sind hier die Aufteilung des Vermögens, der Schulden und der Ersparnisse sowie die Regelungen zu Unterhalt und zum Sorgerecht für die Kinder. Bei Unklarheit zu diesen Aspekten, lohnt es sich, uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt in Hannover zu Rate zu. Wir verhandeln für Sie die Scheidungsfolgen und entwerfen Scheidungsfolgenvereinbarungen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in der Regel notariell beurkundet werden. Den Scheidungsantrag können wir als Rechtsanwalt für Familienrecht schon vor Zustandekommen einer Scheidungsfolgenvereinbarung stellen.
Bei einer nicht-einvernehmlichen Scheidung, also in dem Fall, dass der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt, prüft das Familiengericht das Scheitern der Ehe. Stellte Rechtsanwalt für Familienrecht den Scheidungsantrag erst nach 3 Jahren getrennt leben, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht befürworten wir grundsätzlich, den Scheidungsantrag so schnell wie möglich zu stellen. Eine abweichende Beurteilung kann sich im Einzelfall ergeben, wenn die vermögensmäßige Situation der Ehegatten einen später gestellten Scheidungsantrag erforderlich macht.
Lassen Sie sich hierzu von uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Der Scheidungsantrag darf laut Gesetz nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Es braucht also zumindest einen Rechtsanwalt, um den Prozess in Gang zu bringen.
Wird bei einer einvernehmlichen Scheidung ein Rechtsanwalt durch einen Ehepartner bestellt, braucht die andere Partei aber keinen eigenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt. Dadurch erspart sich die nicht vertretene Partei im Prozess zusätzliche Kosten für den Fachanwalt in Hannover. Die nicht von einem Rechtsanwalt vertretene Partei kann die Erklärung über die Zustimmung zu der Scheidung selbst abgeben. Die Praxis im Familienrecht zeigt aber, dass im Rahmen eines Scheidungsverfahrens viele unerwartete Fragen auftreten können, die die Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich machen.
Anders verhält es sich, wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Interessen nicht gewahrt werden, oder wenn Streit über die Scheidungsfolgen besteht. In diesem Fall kommen Sie um einen eigenen Rechtsanwalt nicht herum. Zeichnet sich ein solcher Streit über Scheidungsfolgen ab sollten Sie sich frühzeitig durch einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Die Zahlung von Unterhalt können beispielsweise erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, ab dem erstmalig Unterhalt verlangt worden ist. Dies ist ein klassischer Fehler, der oft passiert, wenn Ehegatten nicht durch ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht vertreten sind.
Ein eigener Scheidungsanwalt ist im Familienrecht nur dann sinnvoll, wenn die nicht von kurzer Dauer und umfangreiche Scheidungsfolgesachen zu klären sind. Scheidungsfolgesachen vor allem Versorgungsausgleich, Zugewinn, Ehewohnung und nachehelicher Unterhalt. Auch dann, wenn die Ehegatten eine gemeinsame Immobilie – sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung – erworben haben und sich die Frage nach der Verwertung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung stellt, ist ein eigener Scheidungsanwalt unerlässlich.
Gleiches gilt, wenn ein Unternehmen Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen ist. Die Frage, wie solche Vermögensgegenstände im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen sind, kann Ihnen nur ein spezialisierter Scheidungsanwalt beantwortet.
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man zum einen, wenn der andere Ehegatte dem von einem Rechtsanwalt gestellten Scheidungsantrag zustimmt. Zum anderen ist von einer einvernehmlichen Scheidung im Familienrecht die Rede, wenn zwischen den Ehegatten Einigkeit über die Scheidungsfolgen besteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung stimmen beide Parteien dem Scheidungsantrag vom Rechtsanwalt mit den dazugehörigen Folgen zu.
Von einer streitigen Scheidung ist im Familienrecht zum einen die Rede, wenn der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt. Zum anderen besteht zwischen den Ehegatten bei einer streitigen Scheidung keine Einigkeit in Bezug auf die Scheidungsfolgen.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen in Scheidungsverfahren nicht nur vertretend, sondern auch beratend zur Seite.
Das Trennungsjahr ist der Zeitraum vor der Vollziehung einer Scheidung, in welchem beide Partner getrennt voneinander leben. Denn das Scheitern eine Ehe alleine reicht für den Scheidungsvollzug nämlich nicht aus. Die Parteien müssen ausreichend Zeit haben, um sich ihre Trennung – auch mithilfe von einem Fachanwalt in Hannover – reiflich zu überlegen. Es ist sinnvoll ab dem Zeitpunkt der Trennung sich an einen Punkt Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden
Übrigens beginnt das Trennungsjahr nicht von vorne, wenn Sie in diesem Zeitraum für kurze Zeit wieder mit ihrem Partner ein Versöhnungsversuch unternehmen. Fällt der Versöhnungsversuch nur kurz aus und dauert beispielsweise bis zu drei Monate, wird mit diesem das Trennungsjahr nicht unterbrochen. Dies ist auch dann der Fall, wenn es mehrere Versöhnungsversuche gibt, die knapp hintereinander erfolgen.
Sind sich beide Parteien nach dem Trennungsjahr über die Auflösung der Ehe einig, kann die Scheidung gemäß dem Familienrecht beantragt werden. In Hannover kann der Rechtsanwalt für Familienrecht den Antrag schon nach ca. 9 Monaten stellen, wenn ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Die Scheidung selbst kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahrs vollzogen werden.
Es kommt vor, dass ein Ehepartner sich weigert, der Scheidung zuzustimmen. In diesem Fall ist durch das Gericht zu prüfen, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Aufgabe des Rechtsanwalts für Familienrecht ist es dann, dem Familiengericht gegenüber das Scheitern der Ehe darzustellen. Lebt beispielsweise eine Partei bereits in einer festen Beziehung, wird die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten vollzogen.
Grundsätzlich ist bei einer Scheidung das Trennungsjahr einzuhalten. Eine Ausnahme besteht nach geltendem Scheidungsrecht dann, wenn die Einhaltung des Trennungsjahres unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit muss sich aus der Person des anderen Ehegatten ergeben. Diese Unzumutbarkeit kann sich auf Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten, Schwangerschaft oder Kind aus einer neuen Beziehung, langwierigen Drogen- oder Alkoholmissbrauch ergeben. Die genannten Gründe sind nicht abschließend.
Ein Härtefallscheidung sollte durch den Rechtsanwalt nur beantragt werden, wenn die Ehe von kurzer Dauer war keine Ansprüche auf Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich bestehen. Ansonsten bietet das Familiengericht mit dem Gewaltschutzgesetz, Wohnungszuweisungsantrag, Sorgerechtsantrag und Antrag auf Umgangsausschluss bessere Alternativen.
Durch die Trennung der Ehegatten wird das Trennungsjahr in Gang gesetzt. Der Ablauf des Trennungsjahrs kann nur durch die genaue Kenntnis des Trennungszeitpunktes bestimmt werden. Bei einer Trennung durch Auszug eines Ehegatten wird als Tag der Trennung der Tag des Auszugs genommen. Bei Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung kann das Verfassen eines Trennung Brief durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht ratsam sein, um die Trennung zu beweisen.
Die Kenntnis des genauen Trennungszeitpunkt ist für den Rechtsanwalt im Familienrecht wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt eine ganze Reihe von familienrechtlichen Ansprüchen wie beispielsweise Anspruch auf Trennungsunterhalt, Anspruch auf Kindesunterhalt des betreuenden Elternteils, Anspruch auf Kindergeld des betreuenden Elternteils, Auskunftsanspruch zum Vermögensbestand am Tag der Trennung. Um diese Rechte geltend zu machen, kann es sinnvoll sein, ab Trennungszeitpunkt einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.
Die Scheidung läuft laut Familienrecht durch den Rechtanwalt in folgenden Schritten ab:
- Scheidungsantrag durch den Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Familienrecht
- Zustellung an den Ehegatten
- Versorgungsausgleich
- Scheidungstermin mit Anwesenheit beider Ehegatten samt Fachanwalt oder Scheidung im schriftlichen Verfahren mit Zustimmung beider Ehegatten
- Zustellung des Scheidungsbeschlusses
- Rechtskraft der Scheidung Beschlusses
Sind beide Beteiligte durch ein Rechtsanwalt in Hannover vertreten kann die Scheidung sofort rechtskräftig gemacht werden. Nach geltendem Familienrecht kann auch Rechtsmittelverzicht durch beide Rechtsanwälte erklärt werden.
Wie viel Zeit eine Scheidung in Anspruch nimmt, hängt nach unserer Erfahrung als Rechtsanwalt vom Einzelfall ab. Sind die Scheidungsfolgen geklärt und ein Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, kann der Fachanwalt für Familienrecht die Scheidung in ca. 3 Monaten herbeiführen. Gibt es Streit über die Scheidungsfolgen, ist auch eine jahrelange Verfahrensdauer nicht ausgeschlossen.
Für eine Scheidung brauchen Sie nur wenige Unterlagen. Sie müssen dem Gericht den Scheidungsantrag durch den Rechtsanwalt in Hannover, die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder vorlegen. Beim mündlichen Anhörungstermin haben sich die beiden Noch-Ehepartner zusätzlich mit einem Personalausweis auszuweisen. Letzteren müssen Sie dem Richter aber nur vorlegen.
Bedenken Sie, dass nach geltendem Familienrecht der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt eingebracht werden darf. Es besteht Anwaltszwang. Es muss also zumindest eine Partei einen Rechtsanwalt in Hannover beauftragen.
Gern stellen wir als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover den Scheidungsantrag für Sie.
Im Rahmen einer Scheidung können gemäß dem Familienrecht das
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- der Rentenausgleich/ Versorgungsausgleich,
- der Vermögen/ Zugewinnausgleich,
- der Unterhalt,
- die Zuteilung von Haus/ Eigentum/ Wohnung sowie
- der Hausrat geregelt.
Nicht im Rahmen jeder Scheidung muss jeder Aspekt durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht behandelt werden. Sind die Ehegatten vermögenslos, muss keine durch Fachanwälte für Familienrecht entworfene Scheidungsfolgenvereinbarung zum Zugewinn abgeschlossen werden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht managen wir Ihre Scheidung und stehen Ihnen maßgeschneiderte individuelle Auseinandersetzungslösung bereit.
Der Vermögensausgleich ist gemäß dem Familienrecht die gerechte Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Gemäß dem Familienrecht wird nicht alles, sondern nur der in der Ehezeit erworbene Vermögenszuwachs zwischen den einzelnen Parteien aufgeteilt. Unter der Ehezeit versteht das Familienrecht den Zeitraum von der Heirat bis zu der Zustellung des Scheidungsantrages.
Ausgleichsmechanismen im Familienrecht sind der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, Hausratsteilung im Rahmen des Güterrecht. Daneben sind beispielsweise Ausgleichsansprüche nach den Grundsätzen der Ehegatteninnengesellschaft und nach den Grundsätzen über die Rückforderung der ehebedingten Zuwendung möglich. Insoweit ist das Familienrecht kompliziert und oft auch nicht abschließend. Lassen Sie sich diesbezüglich aber am besten von uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt aus Hannover beraten.
Wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, dann treten Sie mit dem Tag der Eheschließung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Per notariellen Ehevertrag kann auch Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten getrennt.
Jeder Ehegatte ist für sein Vermögen verantwortlich. Jeder Ehegatte darf nicht ohne Einwilligung des anderen über sein Vermögen als Ganzes verfügen. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann gemäß dem Familienrecht durch Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder die Zustellung des Scheidungsantrages beendet werden. Nicht automatisch, sondern auf Antrag eines Ehegatten kann dann ein Zugewinnausgleich stattfinden. Dies zu regeln, ist auch Aufgabe des Rechtsanwalts für Familienrecht.
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist ein vermögensrechtlicher Anspruch aus dem Familienrecht. Der Umfang des Anspruchs ergibt sich aus dem Vergleich der in der Ehezeit aufgebauten Vermögen der beiden Ehegatten.
Es wird also geprüft, welches Anfangsvermögen bei den Ehegatten vorhanden war. Der maßgebliche Stichtag hierfür ist der Tag der Eheschließung.
Daneben wird geschaut, welches Endvermögen bei den Ehegatten vorhanden war. Der maßgebliche Stichtag hierfür ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Daneben besteht zwischen den Ehegatten ein wechselseitiger Auskunftsanspruch hinsichtlich des Vermögens am Tag der Trennung. Die Auskunft zum Trennungsvermögen ist erforderlich, damit der Rechtsanwalt für Familienrecht sehen kann, ob von der Trennung bis zu der Zustellung des Scheidungsantrages sogenannte illoyale Vermögensminderung vorgenommen worden sind.
Zu beachten ist, dass ein Versöhnungsversuch Jahr nach der Trennung dazu führen kann, dass auch im Jahr nach der Trennung die Vorteile des Ehegattensplittings erhalten bleiben. Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie hierzu gerne.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht laut Familienrecht von der Trennung bis hin zur Vollziehung der Scheidung. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt muss aktiv geltend gemacht werden – am besten durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Trennungsunterhalt kann rückwirkend verlangt werden ab dem Zeitpunkt, in dem er erstmalig geltend gemacht worden ist.
Dem unterhaltspflichtigen Ehegatten dafür aber ein Selbstbehalt des allein- oder höher-verdienenden Gatten von mindestens 1.200 Euro verbleiben. Für die unterhaltsberechtigte Partei besteht im 1. Jahr nach der Trennung in der Regel gemäß dem Familienrecht keine Erwerbspflicht. Hinsichtlich der Berechnung des Trennungsunterhalts gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das Einkommen der Eheleute hälftig zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist.
Gerne stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt in Hannover bei Fragen zu diesem Thema zur Seite.
Der Trennungsunterhalt ist im Familienrecht wie folgt zu berechnen: das Einkommen der Ehegatten ist um berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen. Vorrangige Verbindlichkeiten wie Kindesunterhalt und ehebedingte Schulden sind in Abzug zu bringen. Jedem Ehegatten steht ein Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/10 seines Einkommens zu. Die sich dann ergebenden Einkünfte sind nach dem Halbteilungsgrundsatz unter dem Ehegatten aufzuteilen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht berechnen wir den möglichen Trennungsunterhaltsanspruch.
Im Familienrecht in drei Arten von Ehegattenunterhalt geregelt. Es handelt sich zum einen um den Familienunterhalt. Das ist der Unterhalt, dem ein Ehegatte den anderen in laufender Ehe schuldet. Dieser Unterhaltsanspruch ist kein Barunterhaltsanspruch. Als Rechtsanwalt und Scheidungsanwalt bin ich im Regelfall beschäftigt mit dem Anspruch auf Trennungsunterhalt und dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Der Trennungsunterhaltsanspruch beginnt mit der Trennung der Ehegatten und reicht bis zu der Rechtskraft der Scheidung. Der nacheheliche Unterhalt beginnt ab Rechtskraft der Scheidung. Er wird auch Nachscheidungsunterhalt genannt. Beim nachehelichen Unterhalt wird meist um die Frage gestritten, in welcher Höhe und wie lange dieser zu zahlen ist.
Der Nacheheliche Unterhalt ist der Betrag, der nach einer Scheidung gemäß dem Familienrecht von einem Ehegatten an den anderen zu zahlen ist. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nach dem Familienrecht ab Rechtskraft der Scheidung.
Der nacheheliche Unterhalt berechnet sich zunächst ebenso wieder Trennungsunterhalt, nach einiger Zeit kann der nacheheliche Unterhalt aber auf ein Maß reduziert werden, welches dem Unterhaltsbedürftigen Partner nur noch die ehebedingten Nachteile ausgleicht. Die Dauer des nachehelichen Unterhalt ist abhängig von der Dauer der Ehe. Ebenso wie der Trennungsunterhalt muss der nacheheliche Unterhalt aktiv geltend gemacht werden – wir stehen Ihnen soweit als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover zur Seite.
Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt setzt anders als der Anspruch auf Trennungsunterhalt voraus, dass ein sogenannter Unterhaltstatbestand im Familienrecht erfüllt ist. Der wichtigste Unterhaltstatbestand im Familienrecht wegen nachehelichen Unterhalt ist der Unterhalt wegen Kindesbetreuung, daneben ist denkbar Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und als Auffangtatbestand ist denkbar der Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Das Familienrecht beinhaltet grundsätzlich nach Rechtskraft der Scheidung den Grundsatz der Eigenverantwortung und sieht vor, dass der geschiedene Ehepartner eine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt. Eine Erwerbstätigkeit ist nach dem geltenden Familienrecht angemessen, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten Rechnung trägt. Die Dauer des nachehelichen Unterhaltes ist abhängig von der Dauer der Ehe. Es besteht die Möglichkeit der Befristung. Wir können Ihnen nachehelichen Unterhalt als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Hannover berechnen, durchsetzen und abwehren.
Bei Kindesunterhalt handelt es sich um den Unterhalt, den Eltern in Bezug auf Ihren Nachwuchs zu leisten haben. In Deutschland ist er für eheliche und nicht-eheliche Kinder identisch. Geregelt wird er über die Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Kindesunterhaltes ist abhängig von Alter und Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen des Unterhalts Verpflichteten. Der Unterhalt ist unabhängig vom Sorgerecht zu leisten. Besondere Betreuungsmodelle wie erweiterter Umgang und Wechselmodell können die Höhe des Kindesunterhalts beeinflussen. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen mit Beratung und in Verfahren vor dem Familiengericht betreffend Kindesunterhalt zur Seite.
Die Düsseldorfer Tabelle regelt die Höhe des Kindesunterhalt, der nach einer Trennung von dem bauunterhaltspflichtigen Elternteil an den betreuenden Elternteil gezahlt werden muss. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, wird im Familienrecht dennoch von nahezu allen Familiengerichten, Behörden, Jugendämtern und Rechtsanwälten beachtet. Der Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle ist abhängig vom Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten und vom Alter der Kinder.
Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Fall, dass jemand zwei Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Es kann zu Hochstufungen und Abstufungen im Rahmen der Tabelle kommen, wenn jemand weniger oder mehr Unterhaltsverpflichtungen hat. Die Düsseldorfer Tabelle regelt darüber hinaus den Unterhaltsbedarf volljähriger Kinder sowie die Selbstbehalte im Unterhaltsrecht. Bei Fragen dazu sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Familienrecht an.
Gerade in Zeiten von Corona ist besonders die Abänderung von Unterhaltstitel im Familienrecht gefragt. Beim Familiengericht besteht im Unterhaltsrecht Anwaltszwang. Sie benötigen also einen Rechtsanwalt – am besten einen Fachanwalt für Familienrecht. Gründe für eine Abänderung können sein.
Abänderungsgründe können sein:
- wirtschaftliche Veränderungen sein (Arbeitsplatzverlust, Firmenpleite, Jobwechsel)
- Geburt eines Kindes, Volljährigkeit des Kindes
- Veränderung Ehegattenunterhalt
Allein die Corona – Pandemie rechtfertigt keine Abänderung des Unterhaltes im Familienrecht. Veränderungen durch Corona müssen nachhaltig sein. Nachhaltig sind Veränderungen, die mehr als sechs Monate andauern. Die Änderung muss wesentlich sein. Das ist gegeben, wenn sich eine Anpassung des zu zahlenden Unterhalts von mindestens 10% ergibt. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht stehen wir Ihnen bei der Abänderung von Unterhalt zur Seite.
Im Leben gibt es Ereignisse und Situationen, nach denen es ungerecht und unerträglich erscheint, dass ein Ehegatte dem anderen noch Unterhalt zahlen muss. Das sieht auch das Familienrecht so. Es sieht daher gesetzlich Fälle vor, in denen Unterhaltsansprüche zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen sind. Eine solche ganze oder teilweise Verwirkung von Unterhalt kommt nach dem Familienrecht infrage,
- wenn die Ehe von kurzer Dauer war,
- wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,
- wenn der unterhaltsberechtigte eine schwere Straftat zum Nachteil des Unterhaltsverpflichteten begangen hat,
- wenn der Unterhaltsberechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,
- wenn der Unterhaltsberechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,
- wenn der Berechtigte vor der Trennung vorsätzlich nicht zum Familienunterhalt beigetragen hat oder wenn dem Berechtigten ein offensichtliches schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last zulegen ist
Daneben kennt das Familienrecht noch einen Auffangtatbestand zur Verwirkung von Unterhalt. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht können wir präzise einschätzen, ob ein Sie betreffender Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt ist.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht benötige ich für eine Unterhaltsberechnung folgende Unterlagen von Ihnen: Wenn Sie Arbeitnehmer sind:
- die letzten 12 Einkommensbelege
- der letzte Einkommenssteuerbescheid
Wenn Sie selbstständig sind:
- Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre
- Einkommenssteuererklärung nebst Anlagen der letzten 3 Jahre
- Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschussrechnungen der letzten 3 Jahre
Wenn sonstige Einkünfte erzielt werden, dann wird jeweils die letzte Einkommensteuererklärung unterdessen Steuerbescheid benötigt. Sollen Verbindlichkeiten berücksichtigt werden, dann sollten diese belegt werden. Zu nennen sind Darlehensverträge, Kfz-Leasingverträge, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Nachweis über vorrangige Unterhaltsverpflichtungen usw.
Sie erhalten von uns als Rechtsanwalt so Familienrecht eine schriftliche Unterhaltsberechnung. Auf Ihren Wunsch kann diese Unterhaltsberechnung verschiedene Varianten enthalten. Wir verwenden das Programm, welches auch Familiengerichte und Jugendämter verwenden.
Die Leitlinien der Oberlandesgerichte geben Unterhaltsrecht die Grundsätze der Unterhaltsberechnung für alle Arten von Unterhalt, also Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt für Minderjährige und volljährige Kinder, Elternunterhalt und Enkelunterhalt vor. In den Leitlinien der Oberlandesgerichte ist geregelt, was alles zum unterhaltsrechtlichen Einkommen zählt, welche Position vom unterhaltsrechtlichen Einkommen abgezogen werden können, welche Art von Schulden und Aufwendungen der Unterhaltsschuldner noch geltend machen kann. Die Leitlinien sind daher von mir als Rechtsanwalt für Familienrecht im Rahmen der Prüfung der Unterhaltsverpflichtung von Ihnen als Mandant oder den Gegner zu berücksichtigen.
Seit 1998 besteht gemäß dem Familienrecht die Regelung, dass das Sorgerecht auch nach der Scheidung der Eltern bei beiden Parteien verbleibt. Das Sorgerecht umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Personensorge, die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge für die eigenen Kinder. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten betreffend die elterliche Sorge.
Das gemeinsame Sorgerecht besteht nach geltendem Familienrecht grundsätzlich, wenn ein Kind verheirateter Eltern auf die Welt kommt. Lassen sich diese Eltern scheiden, bleibt das gemeinsame Sorgerecht betreffend des Kindes in der Regel bestehen.
Bei unverheirateten Eltern und mithin unehelichen Nachwuchs hat nach derzeitigem Familienrecht die Mutter das alleinige Sorgerecht. Den unverheirateten Eltern steht es frei, vor dem Jugendamt eine Sorgeerklärung abzugeben, wonach die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Macht die Mutter bei der Sorgeerklärung nicht mit, bleibt dem Vater nur der Gang zum Familiengericht. Das dann entstehende Verfahren wegen Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge können wir als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover für Sie führen.
Generell besteht laut Familienrecht das gemeinsame Sorgerecht für beide Elternteile nach der Geburt eines ehelichen Kindes. Allerdings wird dieses laut dem Familienrecht nur dann genehmigt, wenn das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet ist. Gründe für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf ein Elternteil sind beispielsweise Missbrauch durch den anderen Elternteil, Vernachlässigung, Erziehungsunfähigkeit, Verletzung der Schulpflicht, Gesundheitsgefährdungen und Suchterkrankungen. Entziehungen der elterlichen Sorge oder Teilbereichen davon können auch durch das Jugendamt eingeleitet werden. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie unsere Dienste als Rechtsanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen.
Gemäß dem Familienrecht regelt das Umgangsrecht den Kontakt des nicht betreuenden Elternteils mit dem gemeinsamen Nachwuchs. Entspricht der Umgang dem Kindeswohl, steht er der betreffenden Partei dieser zu. Das Familienrecht lässt den Eltern die Möglichkeit, den Umgang betreffend den gemeinsamen Nachwuchs frei zu vereinbaren. Wenn das nicht klappt, ist das Jugendamt erster Ansprechpartner. Erst wenn das Jugendamt nicht weiterhelfen kann, dann kann ein Antrag auf Regelung des Umgangs bei dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Modern ist die Umgangsform des Wechselmodells. Lassen Sie sich diesbezüglich aber von einem Rechtsanwalt in Hannover beraten.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil der elterlichen Sorge bzw. das Sorgerecht für ein Kind, welches die Eltern dazu berechtigt, den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewinnt am meisten Bedeutung, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen will. Ein Umzug ist in der Regel zustimmungspflichtig, wenn er auch zur Veränderung von Krabbelgruppe, Kindertagesstätte oder Schule führt.
Besonders problematisch sind geplante Umzüge, wenn dadurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils erheblich erschwert oder ganz unmöglich macht wird – beispielsweise bei Umzügen ins Ausland. Ebenso kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zum Tragen kommen, wenn der andere Elternteil eine Urlaubsreise in ein Land plant, in dem die grundsätzliche Gefahrenlage anders beurteilt wird als in Deutschland. Dies ist in Zeiten des Coronavirus in einigen Ländern der Fall.
Sollten Sie hier Nachteile befürchten, dann ist Ihnen zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme von mir als Rechtsanwalt für Familienrecht zu raten.
Das Wechselmodell ist eine Umgangsform, bei der Mutter und Vater paritätisch – also zu gleichen Teilen-an der Betreuung des Kindes teilhaben. Das Wechselmodell ist europaweit im Familienrecht Standard. Nur in Deutschland ist trotz entgegenstehender europäischer Vorgaben das Residenzmodell weiter im Familienrecht verankert. Die paritätische Teilhabe an der Betreuung gemeinsamer Kinder ist jedoch der Wunsch vieler Elternteile.
Nach unserer Erfahrung als Rechtsanwalt im Familienrecht öffnen sich die Familiengerichte für die Einrichtung eines Wechselmodells zunehmend. Wer als Elternteil die Einrichtung sich die Einrichtung des Wechselmodells wünscht, muss dies konsequent beanspruchen. Zudem muss es die berufliche Eingebundenheit zulassen. Im Familienrecht wirklich das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt und im Betreuungsunterhalt aus. Wir beraten und vertreten sie als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover bei der Durchsetzung des Wechselmodells.
Einen Ehevertrag können Sie laut Familienrecht vor der Hochzeit oder während der Ehe abschließen. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss eines Ehevertrages, der notariell zu beurkunden ist, vor der Ehe. Der Grund liegt darin, dass mit Abschluss eines Ehevertrages nach der Hochzeit bereits auf rechtliche Ansprüche verzichtet werden kann. Aus diesem Grund unterliegt die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Ehevertrages dann strengeren Maßstäben. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss eines Ehevertrages beispielsweise bei
- Selbstständigkeit eines oder beider Ehegatten
- Teilhabe eines Ehegatten an einer Gesellschaft
- ungleichen Vermögen der Ehegatten
- Patchworkfamilie
- großem Altersunterschied
- zu erwartender kinderloser Ehe
Wird der Ehevertrag nach der Trennung und im Hinblick auf eine Entscheidung der Ehegatten abgeschlossen, dann spricht man von einer Trennungsvereinbarung bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Wir beraten und vertreten sie im Hinblick auf ihre Verträge und insbesondere auch im Hinblick auf Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung. Überlassen Sie den Schutz ihres Vermögens nicht dem Zufall und greifen Sie auf unser großes Maß an Erfahrung als Rechtsanwalt im Familienrecht zurück.
In Zeiten von Corona und Pandemiesituationen ist es für Sie als Mandant ohne weiteres möglich und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht online, per E-Mail und per Post zu beauftragen.
Eine Scheidung kann beispielsweise in Gang gesetzt werden, indem sie uns Vollmacht, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde als PDF mit ihren Kontaktdaten per E-Mail übersenden. Die Berechnung von Unterhalt, die Geltendmachung von Unterhalt und die Vertretung in Unterhalt Verfahren bei dem Familiengericht kann ebenso veranlasst werden.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht benötigen wir dann Einkommensnachweise für 12 Monate bei Arbeitnehmern, für 3 Jahre bei Selbstständigen. Daneben werden Belege über weitere Unterhaltsverpflichtung und alle Ausgaben benötigt. Soll eine Vertretung durch uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht erfolgen, wird darüber hinaus eine Vollmacht benötigt.
Die gerichtliche Vertretung in einen familiengerichtlichen Angelegenheiten kann veranlasst werden durch Übersendung des Schreibens von dem Familiengericht und einer unterschriebenen Vollmacht.
Familienrechtliche Beratungen können per Videoberatung stattfinden, sodass sie nicht darauf verzichten müssen, uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht zu sehen.
Bitte beachten Sie, dass ein Mandatsverhältnis mit uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht erst dann zustande kommt, wenn wir ein solches bestätigt haben.
Eine Erstberatung bei dem Rechtsanwalt für Familienrecht kostet bis zu 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie können uns Ihr Anliegen im Familienrecht kurz per E-Mail schildern und wir geben dazu eine kurze schriftliche Ersteinschätzung. Das soll Ihnen ermöglichen, zu erkennen, ob sie zur Lösung ihres Anliegens noch eigene Schritte unternehmen können oder ob direkt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Familienrecht erforderlich ist.
Die Kosten des Rechtsanwalts für Familienrecht richten sich nach dem Streitwert.
Der Streitwert einer Scheidung bestimmt sich beispielsweise nach dem zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten für 3 Monate +10 % für jede im Versorgungsausgleich auszugleichende Versorgung. Der Streitwert bei Zugewinnausgleich richtet sich nach der Höhe der Zugewinnausgleichsforderung. Der Streitwert bei Unterhalt wird gebildet aus dem 12-fachen monatlichen Zahlbetrag, also dem jährlichen Zahlbetrag. Rückstände werden auf den so gefundenen Streitwert noch addiert.
Daneben gibt es einige Regel Streitwerte. Das Sorgerecht hat beispielsweise ein Streitwert von 3000,00 €. Gleiches gilt für das Umgangsrecht sowie die Vaterschaft. Der Rechtsanwalt für Familienrecht kostet beispielsweise in einem Scheidungsverfahren mit einem Streitwert von 9400,00 € 1683,85 €. Die abschließenden Kosten lassen sich oft nicht genau vorhersehen, weil es im Familienrecht oft passiert, dass Streitpunkte zwischen den Beteiligten hinzutreten, die den Streitwert erhöhen oder gebührenrechtlich als neue Angelegenheit zu bewerten sind. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sind wir so kostentransparent wie möglich und geben Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Für Menschen mit geringem Einkommen oder Bezieher von Sozialleistungen besteht die Möglichkeit, für den Rechtsanwalt im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht setzt voraus,
- dass die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und
- dass der Antragsteller bedürftig ist.
Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, dann sollten Sie zu dem Termin bei ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht vorlegen
- eine vollständig sorgfältig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (VKH-Formular)
- Gehaltsnachweise für 3 Monate,
- alternativ aktuell gültige Sozialleistungsbescheide,
- lückenlose geordnete Kontoauszüge für 3 Monate in Kopie von allen Konten,
- Nachweise über die Kosten ihrer Unterkunft wie Mietvertrag, Stadtwerkeabrechnung, Nebenkostenabrechnung
- Nachweise über Verbindlichkeiten (Darlehensraten, sonstige Ratenzahlungsvereinbarung).
Nur auf diese Weise lässt sich die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe durch Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover erreichen.
Der Fachanwalt für Familienrecht kostet genauso viel wie ein Rechtsanwalt für Familienrecht. Um die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führen zu können, hat der Rechtsanwalt einen theoretischen Lehrgang mit einem Zeitumfang von 120 Stunden absolvieren müssen und drei Klausuren mit einer Dauer von je 5 Stunden bestehen müssen. Überdies hat er gegenüber der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer den Nachweis erbracht, dass er bereits 120 Fälle im Familienrecht bearbeitet hat.
Für den Fachanwalt für Familienrecht besteht eine jährliche Fortbildungsverpflichtung mit einem zeitlichen Umfang von 15 Wochenstunden. Diese Umstände sorgen dafür, dass sie als Mandant sicher sein können, dass der Fachanwalt für Familienrecht die erforderliche Berufserfahrung für ihr individuelles Anliegen mitbringt. Lassen Sie sich von uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht beraten und vertreten.
Bei der Scheidung mit Ausländern bzw. gemischtnationalen Ehen stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Zuständigkeit. Die Scheidung kann vor einem deutschen Familiengericht grundsätzlich dann stattfinden, wenn
- einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit hat
- beide Ehegatten Ausländer sind, aber sich in Deutschland aufhalten
- nur ein Ehegatte sich in Deutschland aufhält und die Scheidung vor dem deutschen Familiengericht im Ausland anerkannt wird.
Denkbar ist auch eine doppelte Zuständigkeit. Es wird dann das Gericht des Landes zuständig, bei dem der Scheidungsantrag zuerst eingeht. Daneben stellt sich auch stets die Frage, welches Scheidungsrecht anwendbar ist. Für den Ausländer ist darüber hinaus wichtig, ob er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht mit der Eheschließung erworben hat. Dies wird grundsätzlich bejaht bei dem Vorliegen einer besonderen Härte. Ich helfe Ihnen bei der Scheidung ihrer gemischtnationalen Ehe als Rechtsanwalt für Familienrecht.
Mandanten-Zufriedenheit
★★★★★
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